Artikel über: AVUS.DROHNE

Genehmigung

Genehmigung



Dieser Artikel liefert einen kurzen Überblick über die notwendigen Genehmigungen.

Die Genehmigungslage zu prüfen ist für jeden Flug erforderlich. Im gewerblichen Bereich ist immer eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich.
Über das MapTool der Seite dipul kann für jeden Flugbereich die Geozone und damit die notwendigen Genehmigungen bzw. Ansprechpartner ermittelt werden.
Nachfolgende Punkte sind nur gültig für Deutschland. Stand 08/2024

Grundsätzliches für gewerbliche Flüge erlaubt, wenn:
Gesamtmasse bis 5kg
maximale Flughöhe über Grund (AGL) von 120m
Verbot des Betriebes des unbemannten Luftfahrsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung und militärischen Anlagen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren.
Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.

Es werden Allgemeingenehmigungen und individuelle Genehmigungen unterschieden.

Allgemeingenehmigung
Eine Allgemeingenehmigung wird pro Bundeland ausgestellt. Pro Bundesland sind unterschiedliche Anforderungen zu beachten.
Kosten ca. 200 EURO / 2 Jahre

Voraussetzungen für den Erhalt einer Allgemeingenehmigung:
A2 Führerschein
C2 zertifizierte Drohne
Haftpflichtversicherung der Drohne

Die VIA IMC GmbH hat wenn möglich eine Allgemeingenehmigung für die einzelnen Bundesländer vorliegen. Diese dürfen von A2-zertifizierten Pilot*innen der EUROVIA genutzt werden, sofern eine versicherte Drohne vorliegt.


Einzelgenehmigung
Für einzelne Flugvorhaben müssen die Geozonen von dipul berücksichtigt werden.
In diesem Tool muss die Adresse / Region des Flugangegeben werden und liefert dann die Luftzonen, die sich dort befinden.
Auf den Seiten der Landesluftfahrtbehörden finden Sie die für das jeweilige Bundeland spezifischen Regelungen. Bitte wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihre zuständige Landesluftfahrtbehörde.

Kosten ca. 50-250 EURO / Stk.

Informieren Sie sich vor dem Drohnenflug über die aktuelle Situation im Luftraum. Sowohl an Flughäfen als auch im Luftraum kann es zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Verschaffen Sie sich außerdem einen Blick über die Wetterlage. Der Deutsche Wetterdienst versorgt nicht nur die zivile Luftfahrt mit Wetterinformationen, sondern bietet auch Flugwetterprodukte für die unbemannte Luftfahrt an.

Bitte beachten:
- Antragssteller ist immer Pilot*in bzw. die Niederlassung
- Betreiber (juristische Person) ist immer die VIA IMC GmbH (für EUROVIA Arbeitnehmende).

Weitere Informationen:
- Allgemeine Informationen LBA:
- §21 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):||

Aktualisiert am: 28/02/2025

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